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Haben Sie ein zugelassenes Auto erworben, müssen Sie es wie vertraglich vereinbart ummelden. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug wird es etwas komplizierter. Entweder besorgen Sie sich ein Überstellungs-Kennzeichen, oder Sie lassen das neue Auto zuerst zu und holen es dann beim Händler ab.
Überführung des Fahrzeuges aus dem Ausland mittels ausländischem Überstellungskennzeichen: dies besorgt der Händler bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben oder bei Privatkauf ist dies bei den dort zuständigen Behörden zu besorgen. In Österreich darf damit maximal 3 Tage gefahren werden, sofern die Fahrzeugbesitzerin / der -besitzer den ordentlichen Wohnsitz in Österreich hat.
Vor der Zulassung müssen Sie sich um einen Versicherungsnachweis kümmern. Die Versicherung, bei welcher Sie künftig ihr Fahrzeug versichern wollen stellt ihnen eine Versicherungsbestätigung (kurz VB-Nummer genannt) aus, die bei der Zulassung vorzulegen ist. Die eigentliche Bestätigung wird in einer zentralen Datenbank gespeichert, auf die Zulassungsbehörden online zugreifen können.
Versicherungsbestätigung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (max. 21 Tage)
Vollmacht (wenn in Vertretung)
Identitätsnachweis (z.B. Führerschein, Reisepass, etc.)
Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag, Rechnung, etc.)
Ausländisches Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief, Typenschein)
§57a (Wiederkehrende Überprüfung)
In Österreich muss jedes motorbetriebene Fahrzeug mit einer §57a Plakette („Pickerl“) versehen sein. Dieses bestätigt den gesetzeskonformen Sicherheitszustand des Fahrzeuges. Bei erstmaliger Zulassung des Fahrzeuges wird diese automatisch von der Zulassungsbehörde für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt. Nach diesem Zeitraum muss das Fahrzeug in einer autorisierten Werkstätte überprüft werden. Bei entsprechendem Attest wird die Plakette für 2 Jahre ausgestellt. Danach für jeweils ein Jahr!