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Ummeldung

Haben Sie ein zugelassenes Auto erworben, müssen Sie es wie vertraglich vereinbart ummelden. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug wird es etwas komplizierter. Entweder besorgen Sie sich ein Überstellungs-Kennzeichen, oder Sie lassen das neue Auto zuerst zu und holen es dann beim Händler ab.

Überführung

Überführung des Fahrzeuges aus dem Ausland mittels ausländischem Überstellungskennzeichen: dies besorgt der Händler bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben oder bei Privatkauf ist dies bei den dort zuständigen Behörden zu besorgen. In Österreich darf damit maximal 3 Tage gefahren werden, sofern die Fahrzeugbesitzerin / der -besitzer den ordentlichen Wohnsitz in Österreich hat.

Versicherungsnachweis

Vor der Zulassung müssen Sie sich um einen Versicherungsnachweis kümmern. Die Versicherung, bei welcher Sie künftig ihr Fahrzeug versichern wollen stellt ihnen eine Versicherungsbestätigung (kurz VB-Nummer genannt) aus, die bei der Zulassung vorzulegen ist. Die eigentliche Bestätigung wird in einer zentralen Datenbank gespeichert, auf die Zulassungsbehörden online zugreifen können.

Mitzubringen zur Zulassungsstelle:

Versicherungsbestätigung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (max. 21 Tage)

Vollmacht (wenn in Vertretung)

Identitätsnachweis (z.B. Führerschein, Reisepass, etc.)

Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag, Rechnung, etc.)

Ausländisches Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief, Typenschein)

§57a (Wiederkehrende Überprüfung)

In Österreich muss jedes motorbetriebene Fahrzeug mit einer §57a Plakette („Pickerl“) versehen sein. Dieses bestätigt den gesetzeskonformen Sicherheitszustand des Fahrzeuges. Bei erstmaliger Zulassung des Fahrzeuges wird diese automatisch von der Zulassungsbehörde für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt. Nach diesem Zeitraum muss das Fahrzeug in einer autorisierten Werkstätte überprüft werden. Bei entsprechendem Attest wird die Plakette für 2 Jahre ausgestellt. Danach für jeweils ein Jahr!

Wunschkennzeichen

In der Regel können Sie bei Ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft ein Wunschkennzeichen beantragen. Die Gebühren hierfür beträgt € 227,20. Mit der von der BH (Bezirkshauptmannschaft) ausgestellten Genehmigung (gültig 1 Jahr ab Ausstellung) zur Reservierung eines Wunschkennzeichens wenden Sie sich nun direkt an die Zulassungsstelle, welche die Wunschkennzeichen besorgt. Beim Abholen sind weitere € 18,-für die Kennzeichen zu erlegen. Sind die Wunschkennzeichen nun auf Ihrem Fahrzeug montiert, gelten diese 15 Jahre. Frühestens 6 Monate vor Ablauf der 15 Jahresfrist können Sie einen Antrag auf Verlängerung für weitere 15 Jahre stellen.
Tipp
  • Melden Sie das erworbene Fahrzeug fristgerecht wie vereinbart um
  • Denken Sie daran, dass Überstellungskennzeichen nur für bestimmte Fahrten erlaubt sind
  • Denken Sie an Vollmachten, wenn Sie das Fahrzeug nicht auf Ihren Namen zulassen.

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