Zum Hauptinhalt springen
AutoScout24 steht Ihnen aktuell aufgrund von Wartungsarbeiten nur eingeschränkt zur Verfügung. Dies betrifft einige Funktionen wie z.B. die Kontaktaufnahme mit Verkäufern, das Einloggen oder das Verwalten Ihrer Fahrzeuge für den Verkauf.
Kauf
Kauf

Probefahrt

Damit Sie bei der Probefahrt nichts übersehen:

Jetzt Checkliste downloaden!

Mit einer Probefahrt verschaffen Sie sich einen unmittelbaren Eindruck von Ihrem Wunschfahrzeug. Hier erfahren Sie, wie Sie sich auf eine Probefahrt vorbereiten - von der Terminvereinbarung über die technische und praktische Prüfung bis zur Preisverhandlung. Unsere Checkliste unterstützt Sie dabei.

Zeit und Ort

Legen Sie die Uhrzeit am besten so, dass Sie bei vollem Tageslicht alles gut sehen können und Sie wahrscheinlich in keinen Stau geraten. Planen Sie Ihre Route so, dass Sie in der Stadt und – bei höherem Tempo – über Landstraßen fahren. Im Idealfall haben Sie auch einen etwas unebenen Part wie einen Feldweg dabei, um Stoßdämpfer und Federung testen zu können. Wenn Sie möchten, können Sie während der Probefahrt einen Ankauftest in einer Werkstatt, beim ARBÖ oder beim ÖAMTC machen lassen. Dies sollten Sie aber zuvor mit dem Verkäufer abstimmen.

Papiere

Nehmen Sie Ihren Führerschein und Ausweis mit. Lassen Sie sich schon vor der Probefahrt die Papiere des Fahrzeugs zeigen. Überzeugen Sie sich davon, dass das Auto ein gültiges Pickerl hat und angemeldet sowie versichert ist. Beim Thema Pickerl sollten Sie sich zudem das letzte Gutachten zeigen lassen. Hier können Sie direkt mögliche Mängel sehen. Besonders interessant sind hier Dinge, die womöglich beim letzten Gutachten gerade noch in Ordnung waren, aber beim nächsten Mal schon zum Problem werden könnten. Wenn es später zum Kauf kommen soll, gehört ebenso ein rechtlich einwandfreier Kfz-Kaufvertrag dazu.

Probefahrt

Bei Ihrer Ankunft sollte der Motor kalt sein, damit Sie das Startverhalten beurteilen können. Testen Sie Bremsen, Kupplung und alle Lichter. Kontrollieren Sie den Ölstand und achten Sie darauf, ob das Auto schnell und problemlos anspringt. Hält der Motor schnell den Leerlauf? Läuft er ruhig und ohne auffällige Klapper- oder Quietschgeräusche? Trennt die Kupplung sauber und ohne Geräusche? Reagiert das Bremspedal schnell und ohne mehrmaliges Treten?

Wenn Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis jemanden haben, der sich wirklich (!) mit Autos auskennt, bitten Sie ihn mitzukommen und das Fahrzeug zu beurteilen. Doch selbst ein nicht ganz so fachmännischer Begleiter schadet nie und kann Ihnen etwas mehr Sicherheit im Umgang mit dem Verkäufer geben. Außerdem: Vier Augen und vier Ohren sehen und hören mehr! Wichtige Hinweise gibt auch unsere Checkliste zum Gebrauchtwagenkauf. Bitten Sie den Verkäufer ruhig, mitzufahren. So können Sie ihn direkt bei der Fahrt nach möglichen Auffälligkeiten fragen.

Achten Sie zudem darauf, alle Gänge inklusive Rückwärtsgang zumindest einmal kurz testen zu können und schalten Sie gegebenenfalls das Radio aus, um wirklich alle Geräusche, die das Auto womöglich von sich gibt, hören zu können.

Zustand und Kilometerstand

Vertrauen Sie nicht ausschließlich dem Tacho, wenn es um den Kilometerstand geht. Gleichen Sie diesen mit den Papieren ab, die Ihnen zur Verfügung stehen: z. B. das Scheckheft oder Werkstattrechnungen. Auch an übermäßig durchgesessenen Sitzen, einem abgewetzten Schaltknüppel und den Pedalen können Sie sehen, ob das Fahrzeug viel bewegt wurde.

Sollte der Wagen lange Jahre gleichmäßig gefahren worden sein und in den letzten ein bis zwei Jahren plötzlich nicht mehr, sollten Sie nach den Gründen fragen. Achten Sie darauf, wie der Verkäufer reagiert und ob seine Erklärung glaubwürdig ist. Wichtig: Lassen Sie sich den angegebenen Kilometerstand im Kaufvertrag schriftlich bestätigen.

Tipp: mit dem AutoScout24 PickerlCheck kannst du dir sämtliche amtliche Pickerl-Gutachten deines Wunschautos herunterladen und damit nachkontrollieren, ob die Angaben des Verkäufers auch wirklich mit der tatsächlichen Historie des Fahrzeuges übereinstimmen. Du benötigst dafür nur das Kennzeichen oder die Fahrzeug-Identifikationsnummer des Fahrzeuges.

Garantie und Haftung

Wenn Sie von Privatpersonen kaufen, kann der Verkäufer jegliche Gewährleistung ausschließen. Das heißt: Für nach dem Kauf auftretende Mängel oder Defekte haften Sie als Käufer. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Privatverkäufer Ihnen wissentlich und arglistig Mängel oder Defekte verschwiegen hat. Ausnahme an dieser Stelle: Wenn Sie „privat“ ein Firmenauto von einem Unternehmer kaufen, der ansonsten mit Gebrauchtwagen nichts zu tun hat, gelten dieselben Regeln wie bei einem Autohändler.

Kaufen Sie bei einem gewerblichen Autohändler, kann Ihnen dieser eine Gebrauchtwagengarantie anbieten, muss er aber nicht. Garantien sind ein reines Marketingwerkzeug ohne echte, gesetzliche Vorgaben. Die Gewährleistung ist allerdings gesetzlich vorgeschrieben und klar geregelt. Sie gilt grundsätzliche zwei Jahre lang. Wenn das Auto allerdings schon länger als ein Jahr lang angemeldet war, kann der Händler die Gewährleistung jedoch auf ein Jahr reduzieren. Diesen Schritt muss er mit Ihnen als Käufer vereinbaren.

Tipp: Um den Zustand des Fahrzeugs fachmännisch beurteilen zu können, lassen Sie das Auto bei der Probefahrt bei einem Automobilklub oder in einer Werkstatt kurz durchchecken. Klären Sie dies vorher unbedingt mit dem Verkäufer ab und bitten Sie ihn um sein Einverständnis. Dort können die Experten mögliche Mängel entdecken, die Sie entweder vor einem Fehlkauf bewahren oder Ihnen ein wertvolles Argument für die Preisverhandlung an die Hand geben.

Alle Artikel

All register a new adress for a car

Auto ummelden

Ratgeber · Kaufabwicklung
All Checklist for car purchase & vehicle check

Fahrzeugcheck

Ratgeber · Kaufabwicklung
All used car - accident damaged car

Gebrauchtwagen: Unfallauto überprüfen

Ratgeber · Kaufabwicklung
Mehr anzeigen