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Probefahrt beim Verkauf

Die weitaus überwiegende Zahl der Interessenten kommt mit ehrlichen Absichten zur Probefahrt. Trotzdem sollten Sie sich mit ein paar kleinen Vorsichtsmaßnahmen absichern. Schwarze Schafe gibt es leider überall.

Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit Termine, die eine Probefahrt bei Tageslicht ermöglichen. Vermeiden Sie außerdem je nach Verkehrslage in Ihrer Umgebung Hauptverkehrszeiten, wenn mit Staus zu rechnen ist.

Führerschein

Der Kaufinteressent wird sich das Auto zuerst einmal ansehen. Nutzen Sie diese Zeit, um Ihren „Geschäftspartner“ etwas näher kennen zu lernen.  Haben Sie dabei ein ungutes Gefühl? Dann sollten Sie lieber ein Familienmitglied oder einen Nachbarn bitten, an der Probefahrt teilzunehmen. Sinnvollerweise schlagen Sie ohnehin eine abwechslungsreiche Route vor, die Ihnen bekannt ist und bei der Sie sich sicher fühlen. Lassen Sie sich, bevor Sie einer fremden Person das Steuer übergeben, unbedingt den Führerschein zeigen. Im Zweifel vergleichen Sie ihn mit dem Ausweis. Ein Fahrzeug einer Person zu überlassen, die keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, wird mit Geldstrafe, Fahrverbot und sechs Punkten in Flensburg geahndet.

Nie allein

Auch wenn Ihnen der potentielle Käufer Kreditkarte und Ausweis als Sicherheit hinterlegt: Lassen Sie ihn nicht alleine losfahren. Die Dokumente könnten gefälscht sein.

Papiere

Möchte der Interessent einen Blick in den Zulassungsschein oder das Serviceheft werfen, kein Problem. Der ehemalige Typenschein hat bei der Probefahrt dagegen nichts verloren.

Riskant

Fällt Ihr „Probefahrer“ durch riskante Fahrweise auf, bitten Sie ihn höflich, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Notieren Sie sich gegebenenfalls die exakte Uhrzeit zu Beginn und am Ende der Fahrt, um bei eventuellen Strafmandaten nachweisen zu können, dass Sie nicht selbst gefahren sind. Kommt es zu einem Unfall, haftet in der Regel Ihre Versicherung. Sprechen Sie vorher mit Ihrer Versicherung, wenn Sie als Alleinfahrer eingetragen sind. Schäden wie eine Rückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt können Sie beim Unfallverursacher zurückfordern

Tipp
  • Meiden Sie Probefahrten bei Dunkelheit und in einsamen Gegenden
  • Nehmen Sie nie COC Papiere oder Typenschein mit zur Probefahrt
  • Klären Sie Versicherungsfragen vor der Probefahrt und lassen Sie sich unbedingt den Führerschein zeigen