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Kfz-Versicherung kündigen

Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, braucht eine Kfz-Versicherung. Welche Sie dabei auswählen, bleibt aber Ihnen überlassen. Sie können auch zu einer günstigeren Versicherung wechseln – hier finden Sie Infos zu Kündigungsfristen sowie ein Kündigungsschreiben zum kostenlosen Download.

Versicherungsübertragung und -pause

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben, melden Sie dies am besten gleich Ihrer Kfz-Versicherung. Nutzen Sie dazu das Formular für Versicherungen aus dem Kfz-Kaufvertrag. Sie können diese Versicherung dann auf ein anderes Fahrzeug von Ihnen übertragen oder ruhen lassen. Beim Übertragen auf ein anderes Fahrzeug tritt das neue Fahrzeug an die Stelle des verkauften. Das heißt, ihre Prämienstufe gilt für das neue Fahrzeug weiter.

Beim Ruhen gilt Ihre Prämienstufe ebenfalls weiter – diese werden sozusagen eingefroren. Üblicherweise gilt das Beibehalten der Prämienstufe für 7 Jahre. Das heißt, wenn Sie innerhalb von 7 Jahren eine ruhende Kfz-Versicherung wieder aufleben lassen, gilt die SF-Klasse zum Zeitpunkt der Abmeldung.

Kündigung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann jährlich spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrages gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit gibt es, wenn die Versicherung die Prämie einseitig erhöht. In diesem Fall können Sie den Vertrag binnen eines Monats, nachdem Ihnen die Versicherung die erhöhte Prämie und den Grund der Erhöhung mitgeteilt hat, kündigen. Zusätzlich können Sie die Versicherung kündigen und anschließend zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder ein neues kaufen. In anderen Worten: Bei jedem Fahrzeugwechsel haben Sie auch die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln. Und unter Umständen bei einer günstigeren Versicherung bares Geld zu sparen. Zur Kündigung reicht eine einfache schriftliche Erklärung.

Wichtig zu wissen: Auch bei einer Kündigung bleibt Ihre bisherige Prämienstufe erhalten, sie werden von der alten auf die neue Versicherung übertragen.

Tipp:

  • Nutzen Sie einen Fahrzeugwechsel auch zum Versicherungswechsel. Dabei können Sie bares Geld sparen.
  • Heben Sie die Rechnung Ihrer Kfz-Versicherung immer auf – sie dient als Nachweis Ihrer SF-Rabatte.
  • Halten Sie alles schriftlich fest. Bei Problemen hilft www.versicherungsombudsmann.de

* Bitte beachten Sie, dass AutoScout24 keine Gewähr oder Haftung für den Inhalt des Muster-Kündigungsschreibens übernimmt.

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