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Kauf
Kauf

Autokauf beim Händler oder von privat?

Ob du lieber von privat oder bei einem Händler kaufst, hängt stark von deinen persönlichen Präferenzen ab: In beiden Fällen gibt es gute Argumente dafür und dagegen.

Händlerkauf

Gebrauchte Fahrzeuge von Händlern sind im Normalfall fachmännisch geprüft und gegebenenfalls repariert worden. Denn Händler sind gesetzlich verpflichtet, eine Sachmängelhaftung zu geben. Das heißt, sollte ein Fahrzeug von einem Händler innerhalb von 12 Monaten einen nicht selbst verschuldeten Defekt haben, haftet der Händler dafür. Diese Haftung kann der Händler nicht ausschließen – selbst Formulierungen wie „Gekauft wie gesehen“ oder „Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung/ Sachmängelhaftung verkauft" sind ungültig. Dabei gilt: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf auf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel beim Kauf schon vorlag. Damit haftet der Verkäufer – außer er kann das Gegenteil beweisen. Aus diesem Grund achten Händler besonders auf einen guten technischen Zustand des Fahrzeugs. Diese Haftungsverpflichtung gilt übrigens auch für Fahrzeuge aus dem Betriebsvermögen von Freiberuflern (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt etc.), Handwerker oder Landwirt.

Möchtest du dein jetziges Fahrzeug für ein „neues“ in Zahlung geben, fährst du bei Händlern oftmals gut. Zumindest, wenn das neue Fahrzeug merklich teurer ist als der Wert deines alten Autos. Händler sind dann häufig bereit, dir einen guten Preis für deinen Gebrauchten zu geben. Man sollte jedoch wissen, dass das Preisniveau bei Händlern in der Regel höher ist als bei Privatverkäufern. Da der Händler für Schäden haftet und mit dem Fahrzeughandel seinen Lebensunterhalt bestreiten muss, verlangt er im Durchschnitt spürbar höhere Preise.

Privatkauf

Bei Privatverkäufen kannst du günstigere Preise oder auch echte Schnäppchen erzielen. Denn der private Verkäufer muss keine Gewährleistung oder Garantie geben und ist auch nicht darauf angewiesen, beim Verkauf einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Beide Punkte wirken sich günstig auf den Preis aus.

Allerdings haben Sie auch keinerlei Sicherheiten bei einem Privatkauf. Und auch ein Gewährleistungsausschluss mit Klauseln wie „Gekauft wie gesehen“ sind gültig. Die meisten Kaufverträge für Gebrauchtwagen enthalten sogar den üblichen Gewährleistungsausschluss. Haften muss der Verkäufer dann lediglich, wenn es ausdrückliche Garantiezusagen gab oder wenn ihm Arglist nachzuweisen ist. Sollte das Fahrzeug nach dem Kauf Defekte aufweisen, musst du das Risiko tragen. Sieh dir deshalb das Auto beim Privatkauf sehr genau an und ziehe evtl. einen Freund oder Fachmann zu Rate, der dich bei der Besichtigung begleitet. Oder du suchst bevorzugt nach Fahrzeugen mit Herstellergarantie.

Tipp: mit dem AutoScout24 PickerlCheck kannst du dir sämtliche amtliche Pickerl-Gutachten deines Wunschautos herunterladen und damit nachkontrollieren, ob die Angaben des Verkäufers auch wirklich mit der tatsächlichen Historie des Fahrzeuges übereinstimmen. Du benötigst dafür nur das Kennzeichen oder die Fahrzeug-Identifikationsnummer des Fahrzeuges.

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