Sie sind hier: Ratgeber Während des Verkaufs > Inhaltliche Aspekte Kaufvertrag
Rein rechtlich betrachtet, reicht ein Handschlag aus, um ein gebrauchtes Auto zu verkaufen. Doch es gibt viele gute Gründe, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Mit Musterverträgen ist das auch überhaupt nicht kompliziert.

Unverzichtbar sind Name, Anschrift und Personalausweisnummer beider Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer). Ist der Käufer noch nicht voll geschäftsfähig (unter 18 Jahre alt), ist eine schriftliche Vollmacht notwendig.
Füllen Sie den Vertrag sorgfältig aus. Zur eindeutigen Identifizierung des Fahrzeuges sind neben der genauen Typbezeichnung:
Sind Sie grundsätzlich ehrlich. Denn für alle Angaben, die Sie im Kaufvertrag machen, sind Sie verantwortlich. Geben Sie dem Käufer nicht die Chance, den Vertrag später anzufechten.
Wichtig: Unfallschäden dürfen Sie auf keinen Fall verschweigen. Hatte Ihr Fahrzeug einen Unfall, beschreiben Sie den Schaden möglichst exakt und übergeben Sie falls vorhanden mit dem Kaufvertrag Kopien von Gutachten und Reparatur-Rechnungen. Sind Sie nicht der einzige Vorbesitzer des Fahrzeugs, sollten Sie mit dem Begriff „unfallfrei“ vorsichtig umgehen. Im Zweifel lieber einen Gutachter zu Rate ziehen.
Weisen Sie den Käufer darauf hin, wenn das Fahrzeug gewerblich eingesetzt wurde (beispielsweise als Fahrschul- oder Mietwagen) oder ob es sich um ein Reimport-Fahrzeug handelt. Falls Sie solche Dinge verschweigen, kann der Käufer unter Umständen den Kaufvertrag rückgängig machen.
Hat das Fahrzeug einen Austauschmotor erhalten, ein neues Getriebe oder war bereits eine andere größere Reparatur fällig, sollte das im Kaufvertrag erwähnt werden inklusive der Laufleistung der neuen Aggregate. Wird ein Fahrzeug mit Mängeln verkauft, sind diese möglichst exakt zu beschreiben.
Schließen Sie als privater Verkäufer wie im Mustervertrag vorgesehen die zweijährige gesetzliche Gewährleistung unbedingt aus. Freiberufler und Gewerbetreibende können die Gewährleistung lediglich auf ein Jahr verkürzen. In diesem Fall lohnt sich der Abschluss einer Gebrauchtwagen-Garantie. Oder Sie geben ein Gutachten in Auftrag, in dem alle Mängel festgehalten werden. Damit ist dokumentiert, dass sie bereits beim Kauf vorhanden und bekannt waren.
Vereinbaren Sie mit dem Käufer einen festen Termin, bis wann er das Fahrzeug um-
oder abgemeldet haben muss. Zweifeln Sie an seiner Zuverlässigkeit, melden Sie das Auto selbst ab und
vereinbaren mit dem Käufer, dass er das Fahrzeug mit Kurzzeit-Kennzeichen abholt.
> Überführung