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Dokumente bei der Fahrzeugübergabe

Bei der Fahrzeug-Übergabe sollten Sie darauf achten, dass alle dazu gehörenden Dokumente ausgehändigt werden. Mit Hilfe dieser Übersicht kein Problem.

Ausweis

Werfen Sie einen Blick auf den Personalausweis (oder ein anderes amtliches Dokument) des Verkäufers und notieren Sie sich Name, Anschrift und Ausweisnummer. Fragen Sie nach, ob die Anschrift noch aktuell ist. Vergleichen Sie später diese Angaben mit den Eintragungen im Kfz-Brief beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Fahrzeug-Papiere

Aufgrund der 26. KFG-Novelle wird es den Typenschein nicht mehr geben, sondern eine EU-Betriebserlaubnis - die Übereinstimmungsbescheinung, dem sogenannten "COC Papier". Diese Daten werden in eine neu errichtete Genehmigungsdatenbank eingetragen. Die Daten werden dem Versicherungsverband Österreichs über die Zulassungsevidenz als Datensatz zur Verfügung gestellt. Durch Vorliegen einer Betriebserlaubnis der europäischen Gemeinschaften und der Eintragung aller relevanten Fahrzeugdaten in der Genehmigungsdatenbank soll die Zulassung von nicht in Österreich zugelassenen und genehmigten Fahrzeugen und damit die Zulassung von importierten Fahrzeugen massiv erleichtert werden. Für den Zulassungsbesitzer soll dadurch der Bürokratismus reduziert werden und als äußeres Zeichen hält er mit dem COC-Papier ein einseitiges Dokument in Händen, anstatt des gewohnten mehrseitigen Typenscheines.

Vergleichen

Nun können Sie vergleichen, ob der Verkäufer auch als letzter Besitzer eingetragen ist. Sind Halter und Verkäufer nicht identisch, lassen Sie sich eine Bestätigung zeigen, aus der hervorgeht, dass der Verkäufer berechtigt ist, das Auto zu verkaufen. Bei einem renommierten Autohaus können Sie darauf allerdings verzichten.

Vorbesitzer

Im alten Typenschein konnten fast unzählige (Ergänzungsblatt) Vorbesitzer eingetragen werden. Im neuen Zulassungsschein sind nur noch ein Vorbesitzer und der aktuelle Halter des Fahrzeuges verzeichnet. Trotzdem können Sie dem Dokument entnehmen, wie oft das Auto den Besitzer gewechselt hat. Steht unter der Rubrik B(1) die Ziffer „3“ bedeutet das, dass es vier Vorbesitzer gibt (der aktuelle muss ja dazugezählt werden). Tipp: Lassen Sie sich gegebenenfalls den alten entwerteten Brief von der Zulassungsstelle aushändigen. So behalten Sie die komplette Dokumentation über die Vorbesitzer.

¤57a (Wiederkehrende Fahrzeugbegutachtung)

Unbedingt übergeben werden sollten die Protokolle der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung. Die „Prüfbescheinigung über die Durchführung der Abgasuntersuchung“ (amtsdeutsch) muss später sogar bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Im Protokoll der Hauptuntersuchung können auch geringfügige Mängel vermerkt sein, die nicht zur Verweigerung der Plakette geführt haben. Trotzdem sollten sie vom Vorbesitzer behoben worden sein.

HU und ASU

Unbedingt übergeben werden sollten die Protokolle der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung. Die „Prüfbescheinigung über die Durchführung der Abgasuntersuchung“ (amtsdeutsch) muss später sogar bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Im Protokoll der Hauptuntersuchung können auch geringfügige Mängel vermerkt sein, die nicht zur Verweigerung der Plakette geführt haben. Trotzdem sollten sie vom Vorbesitzer behoben worden sein.  

Serviceheft

Übernehmen Sie das Serviceheft (auch Scheckheft genannt) und überprüfen Sie die Eintragungen. Insbesondere die Angaben über Vorbesitzer und Kilometerstände sind interessant. Kulanz-Regelungen der Hersteller bei etwaigen Reparaturen sind oft abhängig von einem lückenlosen Service-Nachweis.

Bedienungsanleitung

Sicher wollen Sie sich schnell mit Ihrem neuen Fahrzeug vertraut machen. Dazu ist die Bedienungsanleitung eine wertvolle Hilfe. Beachten Sie, dass es für nicht serienmäßige Audio- oder Navigationssysteme meist eine eigene Anleitung gibt, die natürlich nicht fehlen sollte. Für nachträglich installiertes Zubehör (Spoiler, Felgen) gibt es Dokumente über die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die im Fahrzeug mitgeführt werden müssen.

Tipp
  • Vergleichen Sie alle vorgelegten Dokumente und prüfen Sie, ob die Angaben übereinstimmen
  • Vergessen Sie die Bedienungsanleitung für Audio- und Navigationssysteme nicht  
  • Führen Sie das Serviceheft gewissenhaft weiter. Das hilft ungemein bei einem Kulanz-Antrag

 
 

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