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Abmeldung

Das Auto ist verkauft. Nun sind nur noch die Zulassungsstelle und die Versicherung zu informieren und die Ummelde-Formalitäten zu erledigen.

Mitteilungen

Informieren Sie sofort nach dem Verkauf Ihre Versicherung. Senden Sie den dazu vorgesehenen Abschnitt des Kaufvertrages an Ihren zuständigen Agenten oder direkt an die Versicherung. Auch die Zulassungsstelle sollte eine Nachricht von Ihnen bekommen - ganz wichtig für die steuerliche Abmeldung. Die Mitteilung über den Verkauf muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Verkäufers
  • Name und Anschrift des Käufers
  • Amtliches Kennzeichen
  • Bestätigte Übergabe der Zulassungsbescheinigungen
  • Beide Unterschriften mit Datum

Hinweis: Ein entsprechendes Formular steht bei einigen Zulassungsstellen zum Download bereit.

Abmelden

Will der Käufer Ihr Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen oder Anhänger abholen, können Sie das Fahrzeug zuvor vorübergehend stilllegen. Seit 2007 gibt es keinen Unterschied mehr zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und einer endgültigen Abmeldung. Vorlegen müssen Sie dabei den Zulassungsschein (beide Scheine), die Kennzeichen, den Personalausweis und gegebenenfalls eine Vollmacht und den Ausweis des Halters.  

Parken

Bitte beachten: Sobald das Fahrzeug abgemeldet ist, darf es nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren (was einleuchtet). Aber es darf auch nicht mehr auf öffentlichem Grund parken.

Tipp
  • Informieren Sie Versicherung und Zulassungsstelle über den Verkauf.
  • Denken Sie daran, dass Sie mit einem abgemeldeten Fahrzeug nicht auf öffentlichem Grund parken dürfen.
  • Hat Ihr Käufer versprochen, das Fahrzeug um- oder abzumelden, fragen Sie telefonisch nach, ob er dies tatsächlich erledigt hat.

 
 

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